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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung vom 1.5.2012

I. Allgemeines

1. Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf alle mit SZ-CLASSIC geschlossenen Verträge und Rechtsgeschäfte, Handlungen und Leistungen Anwendung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich – von beiden Vertragsparteien – Abweichendes vereinbart wurde.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden einschließlich Reparatur- und sonstige Instandsetzungsarbeiten (im Folgenden kurz „Reparaturarbeiten“) durch SZ-CLASSIC. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

2. Der Kunde hat das erkennbare Ausmaß von Reparaturarbeiten bei der Beauftragung bestmöglich bekannt zu geben. Der Reparaturauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und daran gekoppelten Anhängern/Fahrzeugteilen, Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten durchzuführen.

3. Bedingungen des Kunden betreffend den Reparaturauftrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch SZ-CLASSIC. Vom Vertrag mit dem Kunden, einschließlich der vorliegenden AGB abweichende Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; mündliche Erklärungen und Zusagen von Mitarbeitern von SZ-CLASSIC (z.B. betreffend Umfang, Kosten und Dauer von Reparaturarbeiten sowie Durchführbarkeit von Lieferungen) sind unverbindlich, soweit sie nicht durch SZ-CLASSIC schriftlich als verbindlich bestätigt werden. SZ-CLASSIC-Mitarbeiter sind nicht vertretungsbefugt und können keine für SZ-CLASSIC verbindlichen Erklärungen abgeben.

4. Der Überbringer des Reparaturgegenstandes gilt als bevollmächtigt, namens des Kunden Aufträge/Bestellungen zu erteilen. Mündliche, telefonische, telegrafische oder durch elektronische Medien erteilte Aufträge oder Bestellungen des Kunden gehen auf dessen Gefahr und Rechnung. Der Kunde ist im Falle der Auftragserteilung/Bestellung verpflichtet allfällige durch den Auftrag/die Bestellung verursachte Mehrkosten (z.B. Reisekosten der Mitarbeiter, Überstunden) abzugelten.

5. Die Auswahl der Mitarbeiter obliegt SZ-CLASSIC. SZ-CLASSIC ist berechtigt, die Aufträge durch dritte Unternehmen (zB Spezialwerkstätten, Lackierer etc) durchführen zu lassen. SZ-CLASSIC bestimmt mangels Auftrages den Ort, an dem die Reparaturarbeiten ausgeführt werden.

6. SZ CLASSIC ist berechtigt, vom Fahrzeug des Kunden Fotografien bzw. Videos zu Dokumentations- und Werbezwecken zu machen.

II. Kostenvoranschlag

1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit sie nicht von SZ-CLASSIC schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet sind.

2. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung bei den Einzelposten Material, Arbeit etc.

3. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich der erforderlichen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches wird nach dem Werkstätten- Stundensatz verrechnet. Dieses Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht. Erfolgt eine Teilbeauftragung, wird jener Teil des Entgelts gutgeschrieben, der dem Anteil des tatsächlich erteilten Auftrags im Verhältnis zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages entspricht.

4. Verbindliche Kostenvoranschläge haben nur für jene Arbeiten/Lieferungen Gültigkeit, die innerhalb von einem Monat ab ihrer Erstellung ausgeführt werden; ferner können sie wegen unvorhergesehener Kostenerhöhungen, oder der Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen, bis zu 15 % auch ohne Rückfrage beim Kunden überschritten werden.

III. Entgeltbestimmungen/Preise/Kosten und Zahlung/Verzug

1. Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager SZ-CLASSIC zu den am Tag der Lieferung gültigen Kostensätzen und Listenpreisen sowie nach dem Werkstätten-Stundensatz (laut Auftrag bzw. Aushang in der Werkstätte) ohne jeden Abzug. SZ-CLASSIC ist als Händler in der Preisgestaltung vom jeweiligen Lieferanten abhängig. Sollte durch eine nachträgliche oder SZ-CLASSIC nachträglich bekannt gewordene Preiserhöhung des Lieferanten bis zur Auslieferung des Kaufgegenstandes eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kaufpreises eintreten, so verpflichtet sich der Kunde, diese Erhöhung bzw. Preisherabsetzung zu übernehmen.

2. Bei vom Kunden ausdrücklich als dringend bezeichneten Aufträgen werden die durch erforderliche Überstunden und die Beschleunigung der Materialbeschaffung entstehenden Mehrkosten verrechnet. Durch den Kunden verursachte Mehrkosten (z.B. bei Arbeitsverzögerungen, unnötiges Anfordern von Mitarbeitern, Anfertigung von Spezialwerkzeug) sind von diesem zu tragen.

3. Zahlungen des Kunden können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Kassabereich der Geschäftsräumlichkeiten von SZ-CLASSIC geleistet und nur durch Vorlage des von SZ-CLASSIC hierbei ausgefolgten Kassabeleges nachgewiesen werden. Zahlungen sind unabhängig von allenfalls angegebenen Zweckbestimmungen der Reihe nach zunächst auf Umsatzsteuer, Zinsen, Zinseszinsen, noch offene frühere Rechnungen, diverse Spesen und zuletzt auf den noch aushaftenden vertragsgegenständlichen Betrag zu leisten. Zessionen, Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Das vereinbarte Entgelt (z.B. Verkaufspreis, Werklohn) ist Zug um Zug bei Übergabe der Ware bzw. des Fahrzeuges an den Kunden vom Kunden zu bezahlen.

5. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, ist er berechtigt, seine Verbindlichkeiten dann durch Aufrechnung zu tilgen, wenn SZ-CLASSIC zahlungsunfähig ist und wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers steht, diese gerichtlich festgestellt oder von SZ-CLASSIC anerkannt worden ist. Darüber hinaus und bei Vorliegen eines beiderseitigen Unternehmergeschäfts ist eine Aufrechnung des Kunden ausgeschlossen.

6. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % per anno als vereinbart.

7. SZ-CLASSIC ist berechtigt, auf Reparaturkosten eine Anzahlung zu verlangen. Wird diese Anzahlung vom Kunden nicht binnen 7 Tagen geleistet, ist SZ-CLASSIC zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für diesen Fall hat der Kunde eine Manipulationsgebühr in der Höhe von mindestens 20% der Auftragssumme zu bezahlen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche seitens SZ-CLASSIC bleiben davon unberührt.

V. Lieferung und Übernahme/ Liefertermine/vereinbarte Abholung

1. Die Übergabe des Reparaturgegenstandes bzw. die Lieferung der Ware erfolgt zu den im Auftrag bestimmten Bedingungen. Die Übergabe erfolgt Zug um Zug nach Verständigung des Kunden über die Abholbereitschaft. Der Kunde hat die Ware bzw. den Reparaturgegenstand sofort zu prüfen und binnen einem Werktag nach Bekanntgabe der Abholbereitschaft (welche mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen kann) zu übernehmen.

2.Nach Ablauf dieser Frist ist SZ-CLASSIC berechtigt, angemessene Stellkosten bzw. eine Lagergebühr zu verrechnen, ebenso gehen die mit dem Besitz der Reparaturgegenstände/Waren verbundenen Kosten und Gefahren auf den Kunden über bzw. ist SZ-CLASSIC berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Kosten des Kunden anderweitig ein- bzw. auf öffentlicher Verkehrsfläche abzustellen. SZ-CLASSIC haftet für Schäden am Fahrzeug/an der Ware ab diesem Zeitpunkt nur mehr, wenn SZ-CLASSIC diese grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

3. Bekannt gegebene Liefertermine sind unverbindlich. Für lieferantenbedingte Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, sowie ohne Verschulden von SZ-CLASSIC entstandene Nichtlieferungen und Beschädigungen haftet SZ-CLASSIC nicht. Im Falle jedweder Verzögerung verzichtet der Käufer auf den Vertragsrücktritt.

4. Übergabeort ist der vereinbarte Erfüllungsort. Eine Zustellung des Reparaturgegenstandes an einen mit SZ-CLASSIC vereinbarten Ort erfolgt nur nach Auftrag und auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dabei ist auch die Versendungsart vom Kunden zu bestimmen bzw. zu genehmigen.

VI. Altteile/Ersatzteile

Ersetzte Altteile gehen, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, in das entschädigungslose Eigentum von SZ-CLASSIC über und werden – sofern es sich nicht um Tauschteile handelt – von SZ-CLASSIC entsorgt. Allfällige Entsorgungskosten sowie mit der Entsorgung in Verbindung stehende Steuern und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden. Ersatzteile sind außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Umtausch ausgeschlossen.

VII. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1. SZ-CLASSIC steht wegen aller seiner Forderungen aus Reparaturaufträgen, insbesondere für die Reparaturarbeiten, sowie für Waren- und Ersatzteillieferungen ein Zurückbehaltungsrecht am Reparaturgegenstand bzw. den Waren des Kunden zu.

2. Dieses Recht besteht auch bis zur Tilgung von Schulden desselben Kunden aus früheren Instandsetzungsaufträgen.

3. Alle gelieferten und anmontierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SZ-CLASSIC. SZ-CLASSIC ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren jederzeit ohne Einholung einer weiteren Zustimmung des Kunden auf dessen Kosten abzumontieren und/oder an sich zu nehmen, wenn Letzterer in Zahlungsverzug ist.

4. Im Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts am Reparaturgegenstand bzw. den Waren kann SZ-CLASSIC angemessene Stellkosten bzw. eine Lagergebühr zu verrechnen.

VIII. Gewährleistung und Leistungsbeschreibung

1. Ist der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen vollständig nachgekommen, leistet SZ-CLASSIC ab Übergabe Gewähr bei fabrikneuen Ersatzteilen/Waren für die Dauer von sechs Monaten. Für gebrauchte Ersatzteile/Waren wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. SZ-CLASSIC leistet jedoch nur für Mängel Gewähr, die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Den Kunden trifft die volle Beweislast für den Mangel selbst, und dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat; es gilt keine Vermutung der Mangelhaftigkeit. Für nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich die Gewährleistung gegenüber Unternehmern auf die Abtretung der SZ-CLASSIC gegen den Lieferanten/Fremdleister zustehenden Ansprüche.

2. Mängelrüge: Bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung müssen Mängel binnen 14 Tagen nach Übernahme der Ware/ Reparaturgegenstandes, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung vom Kunden bei SZ-CLASSIC schriftlich gerügt werden und die beanstandete Ware/Reparaturgegenstände über Aufforderung SZ-CLASSIC binnen 14 Tagen übergeben werden.

3. SZ-CLASSIC ist berechtigt, nach eigener Wahl Mängel durch Verbesserung (Nachbesserung, Nachtrag) oder (Teile-) Austausch zu beheben. Die damit erwachsenden Kosten für Ein- und Ausbau, Fracht, Zoll, Verpackung und ähnlichem gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle von Austausch gehen die SZ-CLASSIC übergebenen Teile/Gegenstände sofort ohne weiteren Anspruch des Kunden in das Eigentum von SZ-CLASSIC über. Nur wenn SZ-CLASSIC der Verpflichtung zur Verbesserung bzw. zum Austausch nicht nachkommt oder diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Kunde Preisminderung begehren. Handelt es sich jedoch um einen nicht geringfügigen Mangel, ist SZ-CLASSIC berechtigt, statt Preisminderung auch Wandlung durchzuführen. Im Falle der Wandlung hat der Kunde den gezogenen Nutzen zu vergüten.

4. Gewährleistungsausschluss: SZ-CLASSIC leistet keine Gewähr, 1. wenn der Mangel durch einen natürlichen bzw. normalen Verschleiß entstanden ist; 2. wenn der Mangel durch unsachgemäße, insbesondere den Betriebsvorschriften widersprechende Handhabung oder Behandlung verursacht wurde; 3. wenn der Kunde nicht die von SZ-CLASSIC vorgeschriebenen Betriebsmittel (z.B. Öle, Fette) verwendet hat und die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Überprüfungen und/oder Servicearbeiten während der Gewährleistungsdauer nicht ordnungsgemäß hat durchführen lassen; 4. wenn ein Konstruktionsmangel vorliegt, sofern dieser nicht bei branchenüblicher und ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen ist; 5. wenn der Gegenstand, von einer nicht von SZ-CLASSIC autorisierten Person verändert/zerlegt/ instandgesetzt/repariert oder sonst verändert wurde; 6. wenn Ersatzteile nicht von SZ-CLASSIC aus- und eingebaut wurden; 7. wenn der Kunde gegenüber SZ-CLASSIC mit (Teil-) Zahlungen in Verzug geraten ist; 8. für gebraucht verkaufte/montierte Gegenstände; 9. für Gummi-/ Lederriemen, Gummibereifung (Mäntel und Schläuche), Felgen, 10. für sämtliche elektrische Anlagen und Signalanlagen; 11. für Eigenschaften, die sich aus Werbeaussagen/-aussendungen/-katalogen des Herstellers ergeben.

5. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Vom Kunden beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.

6. Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Garantiezusagen, welche im Verhältnis zwischen Hersteller der Ware und Käufer gelten, sind nicht auf das Vertragsverhältnis zwischen SZ-CLASSIC und Käufer anzuwenden; SZ-CLASSIC haftet sohin nicht aufgrund der vom Hersteller übernommenen Garantien.

7. Für Konsumenten kommen die abweichenden zwingenden Bestimmungen des KSchG zur Anwendung. Bei Verbrauchergeschäften leistet SZ-CLASSIC für die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und für die eingebauten Teile Gewähr innerhalb der gesetzlichen Frist.

IX. Haftung

1. SZ-CLASSIC übernimmt keine Haftung für Instandsetzungsarbeiten, Verlust oder Schäden am Reparaturgegenstand, mittelbare Schäden sowie aufgrund solcher Schäden eingetretener Folgeschäden, sofern SZ-CLASSIC diese durch leichte oder schlichte grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich dieser Haftungsausschluss auf leicht fahrlässig verschuldete Schäden. Im Rahmen der Verschuldenshaftung hat der Kunde den Beweis zu erbringen, dass SZ-CLASSIC den Schaden verschuldet hat.

2. Die Haftung von SZ-CLASSIC für verschuldete Schäden am Reparaturgegenstand ist der Höhe nach mit dem Wert des Reparaturgegenstandes gemäß der Eurotax-Händler Einkaufsbewertung begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

3. Soweit der Kunde als Unternehmer bei dem Gebrauch der von SZ-CLASSIC gelieferten Ware einen Schaden erleidet, sind damit verbundene Ansprüche gegen SZ-CLASSIC nach dem PHG ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, Waren, die für den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, keinesfalls an Verbraucher oder Personen, die nicht Unternehmer iSd PHG sind, weiter zu veräußern, zu überlassen oder sonst weiterzugeben. Der Kunde verzichtet im Vorhinein auf alle Regressrechte, die ihm gemäß § 12 PHG gegen SZ-CLASSIC oder dessen Lieferanten (Zulieferer) zustehen würden. Im Falle der Weitergabe der seitens SZ-CLASSIC veräußerten Produkte oder Teilen davon durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden und zwar auch mit dieser Überbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer. Diese Überbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der SZ-CLASSIC-Kunde oder ein weiterer Abnehmer die Produkte zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in Verkehr bringt. Die Überbindungsvereinbarungen sind so zu gestalten, dass SZ-CLASSIC und die Lieferanten (Zulieferer) von SZ-CLASSIC daraus unmittelbar das Recht erwerben, im Falle einer Inanspruchnahme durch einen nach § 12 PHG Regressberechtigten diesem den Regressausschluss selbständig entgegenzuhalten.

4. Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges gehören, wird von SZ-CLASSIC nicht gehaftet.

X. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl, sonstige Bestimmungen

1. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entscheidet das am Sitz von SZ-CLASSIC sachlich und örtlich zuständige Gericht, sofern der Kunde nicht ein Verbraucher ist und dieser an diesem Ort weder seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch seine Arbeitsstätte hat. Es gilt österreichisches Recht.

2. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Erklärungen ist die Absendung innerhalb der jeweiligen Frist ausreichend. Sie können wirksam nur an die im Vertrag jeweils angegebenen Adressen versandt werden.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus welchem Grunde immer ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.